Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen

Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz in § 5 die Berücksichtigung der psychischen Belastungen im Arbeitskontext. Konkret bedeutet dies, dass alle Unternehmern und Organisationen verpflichtet sind, auch die Gefährdungen für ihre Beschäftigen zu ermitteln, welche sich aus den psychischen Belastungen der Arbeit ergeben.

Die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen bildet somit ein Steuerungselement des betrieblichen Arbeitsschutzes, welche der Prävention von Erkrankungen und Unfällen dient. Im Fokus stehen dabei Arbeitsaufgaben und -abläufe sowie Kommunikationsstrukturen, welche die Gesundheit und psychisches Verfassung der Beschäftigten beeinflussen können.

 

Es gibt mehrere Vorgehensweisen der praktischen Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Die GDA (Gemeinsam Deutsche Arbeitsschutzstrategie) schlägt drei alternative Vorgehensweisen vor.

  • Standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragungen
  • Beobachtung/Beobachtungsinterviews
  • Moderierte Analyse-Workshops

Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Ihrer Organisation.

 

Der erste Schritt ist ein eingehendes Gespräch zur Klärung, welche Vorgehensweise in Ihrer Organisation am zielführendsten ist. Nach einer fachkundigen Analyse erstelle ich mit Ihnen eine Planung, die individuell auf Ihren und auf den Bedarf Ihrer Mitarbeiter*innen zugeschnitten ist. Dann folgt die Ermittlung und die Bewertung der psychischen Belastungen. Sind diese in dem Korridor, in dem Maßnahmen nicht notwendig sind, dann endet der Vorgang hier mit der Dokumentation der Beurteilung. Sollte sich ein Bedarf zur Verbesserung oder Nachbesserung gezeigt habe, berate ich Sie gerne darüber, welche Massnahmen sinnvoll erscheinen und wie diese nachhaltig umgesetzt werden können.

 

Die Erfassung der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen ist komplex und individuell. Sollten Sie einen größeren Überblick wünschen, können Sie diesen auf der Homepage der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) bekommen. www.gda.de

 

Sollten Sie Interesse an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen in Ihrem Betrieb haben, dann freue ich mich über Ihren Anruf oder Ihre Mail